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QR-Rechnung Schweiz ISO 20022- 22.04.2022

Die QR-Rechnung schafft die Basis für einen effizienteren Zahlungsverkehr für alle Beteiligten. Treffen Sie spätestens bis 30. September 2022 die notwendigen Vorkehrungen, damit Sie QR-Rechnungen ausstellen und zahlen können. Denn ab 1. Oktober 2022 können die orangen und roten Einzahlungsscheine im Schweizer Zahlungsverkehr nicht mehr verwendet werden!

blue office® Version 4 bietet bereits alle nötigen Funktionen und Standard-Vorlagen für die QR-Rechnung.

Eine ausführliche Beschreibung aller nötigen Schritte finden Sie in der blue office® Hilfe (Aufruf mit F1) im Kapitel 25 QR-Rechnung Schweiz. Auch Angaben zu QR-Rechnungs-fähigen Beleglesern/Scannern sowie Hinweise für Benutzung von obligatorisch perforiertem Papier beim Postversand von QR-Rechnungsbeilagen finden Sie dort.

Sofern in Ihrem Unternehmen die Umstellung auf blue office® Version 4 noch nicht erfolgt ist, setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem blue office® Fachhandelspartner in Verbindung, um eine Offerte für die erforderlichen Dienstleistungen anzufordern und einen Migrationstermin zu vereinbaren. Für Kunden mit einem gültigen und bezahlten Update Service Vertrag entstehen keine Lizenzkosten für das Upgrade von blue office® 3.5x auf Version 4.

Kunden ohne Update Service Vertrag können sich für eine Offerte zum Upgrade-Kauf und den dazugehörigen Dienstleistungen ebenfalls an Ihren blue office® Fachhandelspartner wenden.

Quelle: blue office ag / Marketing

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